Nachrichten

Boule-Spiel auf dem Gartengrundstück

In der Sommerzeit treffen wir uns am ersten und dritten Freitag des Monats um 17:00 Uhr an der Boule-Bahn und lassen die Kugeln rollen! Herzliche Einladung!

Spieleabend an jedem 2. und 4. Mittwoch

Ein Spieleabend für Mitglieder und Bewohner*innen findet jeweils am zweiten und vierten Mittwoch im Monat um 19:00 Uhr im Gemeinschaftsraum statt. Wenn du Lust hast auf Karten-/Gesellschaftsspiele, wende dich bitte an Maria ...

Mitgliederversammlung

Am Samstag, 29. April um 15:00 Uhr findet eine Mitgliederversammlung von Wohnikum e.V. im Gemeinschaftsraum Am Schwimmbad 11 a statt. Alle Wohnikum-Mitglieder sind herzlich eingeladen! Die schriftliche Einladung ...

Aktivitäten nach den Sommermonaten

Über die Sommermonate haben wir jeweils am 1. und 3. Freitag um 18:00 Uhr die Boule-Kugeln ...

Einladung zum Oktoberfest

Lange war’s zu heiß zum Feiern: Jetzt gibt es keine Ausrede mehr!
Unser Oktoberfest findet statt am Samstag, 15. Oktober, ab 15 Uhr, im Grüngürtel Am Schwimmbad 11.
Wir machen es wie bereits die letzten Male: Zwangloses Zusammensein bei gutem Essen und Trinken, jeder bringt was Leckeres für das Buffet mit, auch Teller und Gläser, und vor allem Zeit zum Reden, Lachen und glücklich sein ....

Verfügbarkeit von Wohnungen

Zur Zeit sind keine Wohnungen verfügbar.

Einladung zum Sommerfest

an Wohnikum-Mitglieder, Bewohner*innen und Eigentümer*innen

Endlich Sommer! Endlich dürfen Jung und Alt, Klein und Groß im Freien zusammen kommen!

Am Freitag, 16. Juli ab 17 Uhr
"Baumschule am Sandkasten " ** der Liegenschaft Am Schwimmbad 11a+b

wollen wir uns ungezwungen treffen - zum Austauschen, besser Kennenlernen, Spaß haben. Natürlich sind wir noch angehalten, die Corona Abstandsregeln und Kontaktdatenerfassung einzuhalten.

„Die Mühe hat sich gelohnt“

Seligenstadt – Während das Mehrgenerationen-Projekt „Wohnikum“ wieder einmal in die Schlagzeilen rückt, weil ein Streit über die Rechtmäßigkeit eines Stadtverordnetenbeschlusses zum Bau des zweiten Wohnkomplexes entbrannt ist, überwiegen bei den Bewohnern der ersten Anlage Stolz und Zufriedenheit. „Was lange währt, ist nun endlich gut geworden“, so Margarete Wilz-Woyk und Doris Globig, die Vorsitzenden des Vereins Wohnikum. Seit Juni 2020 ziehen Menschen aller Generationen in die 31 Wohnungen der Liegenschaft Am Schwimmbad 11 a+b. „Die Mühe hat sich gelohnt, das bestätigen auch neue Nachbarn, die inzwischen Wohnikum-Mitglieder geworden sind.“

Warteliste für das Projekt „Gemeinschaftliches Wohnen“

Wohnikum-Mitglieder haben 19 Wohnungen, das sind 61 Prozent der insgesamt 31 Wohnungen, gekauft. Die Aktivitäten des Vereins schließen alle Bewohner ein, ob Mitglied oder nicht, sagen die Vorsitzenden Margarete Wilz-Woyk und Doris Globig. „Ausgrenzung gibt es mit uns nicht. Inzwischen sind viele Menschen auf das Projekt aufmerksam geworden und möchten gern einziehen. Eine Warteliste wird geführt. Deshalb freuen wir uns, wenn der zweite Bauabschnitt möglichst bald realisiert wird und gemeinschaftliches Wohnen als Wohnform der Zukunft zum Aushängeschild für Seligenstadt werden kann.“

Die Würfel sind nun gefallen

Weil sich gewöhnlich Sterbliche und auch die sogenannte öffentliche Hand auf See ebenso wie vor Gericht in Gottes Hand begeben, will mit Bedacht erwogen werden, ob die Stadt Seligenstadt im Falle der Wohnikum-Genehmigungsfiktion und jener unseligen Folgebeschluss-Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2012 mit dem Kreis Offenbach und damit der Genehmigungsbehörde in den Ring steigen soll. Da sich die Stadt im Zuge jenes automatischen Eintretens der Baugenehmigung aufgrund von Verfahrensversäumnissen und Ablauf der Bearbeitungsfrist, was sie bestreitet, für juristischen Beistand entschieden hatte, lohnt ein Blick auf die nun vorliegenden Erkenntnisse der Frankfurter Rechtsexperten. Demnach sind der Bauaufsicht des Kreises Offenbach zwar Formfehler unterlaufen, auch sei „die eingetretene Fiktion inhaltlich (materiell) rechtswidrig, weil die Festsetzung des Bebauungsplans nicht erfüllt ist und der Stadtverordnetenbeschluss nicht vorliegt“, doch dann dominieren die Ausrufezeichen auf der „Habenseite“. Demnach sind Rechtsmittel gegen diese fiktive Baugenehmigung dennoch „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig“ und selbst im Zulassungsfalle kaum erfolgreich, weil die Baugenehmigung „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist“. Zwar widerspreche sie den Festlegungen des Bebauungsplans, doch sei zu beachten, dass dieser „rechtswidrig sein dürfte“.