Informationen zum Wohnprojekt
Mit unserem Kooperationspartner HZ-Bau GmbH und dessen jahrzehntelanger Erfahrung in Entwicklung und Realisierung von großen Wohnprojekten haben wir diese Idee verwirklicht und schlüsselfertige Eigentumswohnungen als Eigentümer*innen oder Mieter*innen ab Mai 2020 bezogen.
Kernstück des Projektes ist ein Gemeinschaftsraum mit Küche und Toilette. Als potentielle Käufer*innen konnten wir bereits in der Planungsphase mitwirken.
Wir genießen im Sommer die unmittelbare Nachbarschaft zum Seligenstädter Freischwimmbad und gehen dort ein und aus.
Sowohl kurze Wege zur Altstadt, zum Main, in den Stadtwald, zu Sport- und Freizeitstätten als auch Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung betonen die hervorragende Lage des Wohnprojektes. Ebenso ist eine gute Infrastruktur hinsichtlich Kinderbetreuung und Schulen, ärztlicher Versorgung und öffentlicher Verkehrsverbindungen gewährleistet.
Die Präsentation von HZ-Bau GmbH zu unserem Domizil finden Sie unter:
„Gemeinschaftliches Wohnen für alle Generationen“ auf Basis von Eigentumswohnungen. Wie geht das?
- Sie treten dem Verein Wohnikum e.V. bei und gestalten zusammen mit den anderen BewohnerInnen und Bewohnern das Zusammenleben mit dem Ziel des gemeinschaftlichen Wohnens.
- Sie kaufen Ihre Wohnung zu den üblichen Bedingungen, klären die Finanzierung individuell mit dem Kreditinstitut Ihrer Wahl.
- Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bestimmt sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und der Teilungserklärung.
- Eine Hausverwaltung wird verantwortlich sein für die Betriebskostenabrechnung, den Wirtschaftsplan und mit Unterstützung eines Hausmeisters für die Instandhaltung.
- Anfallende Arbeiten und Aufgaben können je nach Interesse und Fähigkeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden.
- Sie bewohnen die Wohnung als Vereinsmitglied selbst oder vermieten sie vorrangig an Wohnikum-Mitglieder.
Wohnikum e.V.
- hat den Gemeinschaftsraum und die Werkstatt von der Eigentümergemeinschaft gemietet, trägt damit die Verantwortung und zahlt die Umlagen. Für beide Räume gibt es jeweils eine Nutzungsvereinbarung bei einer privaten Nutzung.
- Ansonsten stehen die Räume der Allgemeinheit zur Verfügung für Gesprächsrunden, gemütliches Beisammensein, Fernsehabende, gemeinsames Frühstück usw.
Kommt gemeinschaftliches Wohnen für Sie in Frage?
Fragebogen zur Selbsteinschätzung